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Gebäude der EJBW im Grünen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Seminarräumen, weiteren Veranstaltungsräumen sowie im Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag von der Stiftung »Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar« (EJBW) erbrachten Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Zustandekommen des Vertrages
Sofern in den jeweiligen Angeboten der EJBW nichts anderes bestimmt ist, kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung der EJBW zu Stande.

3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den Angaben im Angebot.
Getroffene mündliche Nebenabreden, welche den Umfang und den Inhalt der vertraglich festgelegten Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Organisatorische bzw. inhaltliche Änderungen, die während der Durchführung der Belegung oder Veranstaltung notwendig werden, können insoweit vorgenommen werden, wenn diese nicht den Gesamtzuschnitt des Vertrages beeinträchtigen oder ausdrücklich genehmigt werden.

Bei Buchungen von Zimmern wird Bettwäsche unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Handtücher sind vom Gast mitzubringen. Diese können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

4. Preise
Die Preise für die gebuchten Leistungen ergeben sich aus der zum Vertragszeitpunkt gültigen Preisliste sowie der gültigen Seminarausschreibung.

Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen führen nicht zur Reduzierung der vereinbarten Preise.
Buffets, Empfänge und Ähnliches sind hiervon nicht erfasst und somit extra zu vergüten.

Alle durch den Gast gesondert beanspruchten Leistungen und Waren werden diesem extra in Rechnung gestellt. Abgaben und Gebühren, welche durch Dritte erhoben werden, hat der Gast, als Schuldner direkt an diese zu zahlen.

Kulturförderabgabe
Die Stadt Weimar erhebt für Gäste, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben pro Nacht eine Kulturförderabgabe in Höhe von derzeit 2,25 EUR im Doppelzimmer und in Höhe von derzeit 3,00 EUR im Einzelzimmer. Diese Kulturförderabgabe kann sich der Höhe nach verändern, hierauf hat die EJBW keinerlei Einfluss. Diese Abgabe fällt nicht an, wenn die Übernachtung überwiegend beruflich erforderlich ist. Die EJBW ist verpflichtet diese Kulturförderabgabe zu erheben und an die Stadt Weimar weiterzuleiten.

5. Rücktritt des Gastes
Die Stornierung des Vertrages ist bis zu 12 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei.
Erfolgt die Stornierung zwischen 12 und 8 Wochen vor Anreise, wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Gesamtpreises und zwischen 8 und 4 Wochen vor Anreise 50% des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
Bei späterem Rücktritt unter vier Wochen vor Termin wird eine Stornogebühr von 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises erhoben. Bei Gruppen bis 50 Personen kann einmalig 1 Person kostenfrei storniert werden, bei Gruppen ab 50 Personen können einmalig 2 Personen kostenfrei storniert werden.

6. Rücktritt der EJBW
Ist der EJBW aus einem wichtigen Grund, welchen diese nicht selbst zu vertreten hat, die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung unmöglich oder besteht die Gefahr des Eintritts der Unmöglichkeit im Leistungszeitpunkt, so ist diese berechtigt vom Vertrag zurückzutreten ohne dass hieraus ein Schadensersatzanspruch erwächst.
Ein solcher wichtiger Grund liegt beispielsweise bei höherer Gewalt, Unwetter, Streik, Brand o.ä. vor.

Ein zu jeder Zeit ausübbares Rücktrittsrecht ist gegeben, wenn zu befürchten ist, dass die Belegung oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der EJBW in der Öffentlichkeit gefährden kann.

In den vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. An- und Abreise
Am Anreisetag stehen die Zimmer im Regelfall ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Bei vorherigen Anreisen oder für den Fall, dass die Zimmer im Ausnahmefall noch nicht bezugsfertig sein sollten, ist es möglich, das Gepäck im Haus separat abzustellen, eine Haftung für Verlust oder Beschädigung kann hierfür nicht übernommen werden.

Am Abreisetag sind die Zimmer bis 9:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel zurückzugeben. Nach Rückgabe der Schlüssel erfolgt mit dem Gast/​ Betreuer*innen ein Kontrollgang durch die Zimmer. Ein entsprechend der Teilnehmendenzahl angemessenes Zeitkontingent ist hierfür einzuplanen.

Sollte eine frühere Abreise beabsichtigt sein, so ist auch für diesen Fall ausreichend Zeit für eine ordnungsgemäße Abnahme der Zimmer einzuplanen.

8. Haftung
Während der Teilnahme an Seminaren und Angeboten einschließlich der durch die EJBW angebotenen und organisierten Ausflüge und Exkursionen, sowie für den Aufenthalt in deren Räumlichkeiten und auf dem Grundstück, beschränkt sich die Haftung für Schäden, welche der Gast erleidet, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl mitgebrachter Sachen des Gastes übernimmt die EJBW keine Haftung.

Der Gast haftet gegenüber der EJBW für Schäden und Folgeschäden, welche er selbst, seine Beschäftigten, Referent*innen, Teilnehmende oder Beauftragte verursacht haben.

Schäden am Eigentum der EJBW oder an Sachen, welche nicht solche des Gastes sind, sind unverzüglich nach Kenntnis an der Rezeption zu melden.

Der Verlust, sowie die Verursachung der Unbrauchbarkeit eines Schlüssels wird mit einem Betrag in Höhe von 60,00 EUR pro (Zimmer-) Schlüssel in Rechnung gestellt.

Ein durch übermäßige Verunreinigung verursachter erhöhter Reinigungsaufwand ist pauschal mit 80,00 EUR pro Zimmer abzugelten. Diese Pauschale gilt nicht, wenn nachweisbar ein höherer Aufwand betrieben werden muss und hierdurch höhere Kosten entstehen.

Betten müssen mit dem dafür zur Verfügung gestellten Bettzeug vollständig bezogen werden. Sollte dies nicht erfolgen, erhebt die EJBW eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 EUR.

Das Rauchen ist in allen Räumen und auf dem gesamten Gelände der EJBW verboten. Rauchen im Zimmer wird mit einer Strafzahlung von 200 EUR berechnet. Gleiches gilt für die Manipulation von Rauch- und Warnmeldeeinrichtungen.

Sachen, welche durch den Gast vergessen worden sind, werden durch die EJBW für einen Zeitraum von 3 Monaten aufbewahrt. Diese können innerhalb dieses Zeitraumes durch den Gast abgeholt werden oder deren Nachsendung veranlasst werden. Hierfür hat der Gast die Kosten als auch das Risiko eines Untergangs der Sache auf dem Versandwege zu tragen.

9. Brandschutz
Das Entzünden von offenem Feuer (insbesondere Kerzen, Teelichter, Wunderkerzen) ist verboten. Gleiches gilt für das Grillen auf dem gesamten Gelände der EJBW.

10. Erlaubnisse, Genehmigungen
Der Gast hat sich über die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Genehmigungen eigenständig zu informieren und diese zu beantragen. Die entsprechenden Genehmigungen hat er rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen.

11. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu einer Hundepension in der Nähe.

12. Jugendschutz
Bei der EJBW handelt es sich um eine Bildungseinrichtung, welche ihren Auftrag hauptsächlich gegenüber Jugendlichen wahrnimmt.

Die EJBW und damit deren gesamtes Gelände ist eine Nichtrauchereinrichtung.

Auf dem Gelände und bei Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz, so dass der Verzehr von Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich untersagt ist. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften.

Sollte die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes von Seiten des jugendlichen Gastes nicht gewährleistet sein, behält sich die EJBW das Recht eines vollständigen und generellen Alkoholverbotes vor.
Bei wiederholtem, erheblichem Verstoß hiergegen, hat die EJBW das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, ohne hieraus zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

13. Datenschutz
Die EJBW erhebt, verarbeitet und nutzt ggf. unter Einsatz von Dienstleistern die personenbezogenen Daten der angemeldeten Teilnehmenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

14. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Die Anfertigung sowie die Veröffentlichung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen auf dem Gelände der EJBW sind nur zulässig, soweit
(1) die EJBW zuvor zugestimmt hat und
(2) die betroffenen Personen hierin ausdrücklich eingewilligt haben, sofern ihre Rechte am eigenen Bild oder sonstige Persönlichkeitsrechte berührt sind.
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), bleiben unberührt.
Bei Verstößen ist die EJBW berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts geeignete Maßnahmen zu ergreifen

15. Verhalten im Haus
Rassistische, queerfeindliche, antisemitische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Kleidung, Symbolik oder Äußerungen sind auf dem Gelände der EJBW untersagt.
Bei entsprechenden Verstößen ist die EJBW berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu kann – insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen – der Ausschluss einzelner Personen vom Aufenthalt oder die außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund gehören.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln im Übrigen unberührt.

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