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Bildungsangebote /​ Foto: Henry Sowinski
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„Frauenrechte sind Menschenrechte“/​ Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt

Zeitbedarf: ca. 3 Stunden
Zielgruppe: alle Interessierten, Frauen, Jugendliche
Vorkenntnisse: keine

Hintergrund

Am 18. Dezember 1979 wurde das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Es wurde am 3. September 1981 zu einem internationalen Vertrag, nachdem das zwanzigste Land es ratifiziert hatte. Bis zum zehnten Jahrestag der Konvention im Jahr 1989 haben fast hundert Nationen zugestimmt, an ihre Bestimmungen gebunden zu sein.

Die Konvention erkennt ausdrücklich an, dass »weiterhin eine weitreichende Diskriminierung von Frauen besteht«, und betont, dass eine solche Diskriminierung »gegen die Grundsätze der Gleichberechtigung und der Achtung der Menschenwürde verstößt«.

Ablauf

Die Teilnehmer*innen setzen sich mit dem Thema Frauenrechte und Menschenrechtsverletzungen an Frauen auseinander. Die Einführung in das Thema bildet einen Überblick über Menschenrechtsverletzungen an Frauen weltweit und insbesondere Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt. Darauf folgt ein Quiz zur Wissensvermittlung – zum einen zum Thema Gleichstellungspolitik, zum anderen zur Geschichte der Rechte von Frauen.
Ein Planspiel mit einer Diskussion zur Diskriminierung am Arbeitsplatz oder das Recht auf faire Löhne und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vertieft die inhaltliche Auseinandersetzung. Abschließend wird an Beispielen vermittelt, wie jede*r Einzelne\r sich selbst aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen an Frauen einsetzen kann.

Zielsetzung

Hinweise

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